Sehr geehrte Damen und Herren
mit diesem Schreiben nimmt die NABU-Gruppe Rinteln (Naturschutzbund Deutschland e.V.) Stellung zu dem geplanten Vorhaben der Stadt Rinteln, im Zuge einer Sportplatzerweiterung für einen Trainingsplatz im östlichen Bereich des NSG „Auf dem Knickbrink“ eine Teillöschung des Naturschutzgebietes zu erwirken.
Nach eingehender Prüfung des ökologischen Fachbeitrages, der im Auftrag der Stadt Rinteln vom ILB Planungsbüro Rinteln für die betroffenen Bereiche des NSG erstellt wurde, wird das geplante Vorhaben aus naturschutzfachlichen Gründen vom NABU abgelehnt und von einer Teillöschung des Naturschutzgebietes dringend abgeraten.
Allein die naturschutzfachliche Bewertung des betroffenen Biotoptyps Eichen-Mischwald armer, trockener Sandböden (WQT), der gemäß Roter Liste der gefährdeten Biotoptypen in Niedersachsen den Gefährdungsgrad 1 angehört und deren Zerstörung durch Ausgleichsmaßnahmen nicht kompensiert werden kann sowie die hohe Bedeutung als Nahrungshabitat für die vier kartierten Fledermausarten, von denen drei in Niedersachsen „stark gefährdet“ (Großer Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Rauhhautfledermaus) sind und eine Art „gefährdet“ (Zwergfledermaus) ist, bestätigen vielmehr die Schutzwürdigkeit und den Schutzstatus des NSG. Die naturschutzfachliche Gesamtbewertung lässt aus der Sicht des NABU keinen anderen Schluss zu, als von einer Teillöschung des NSG „Auf dem Knickbrink“ abzusehen.