Wildes Angeln schadet der Natur

Besonders krasser Fall von Fischwilderei und Verstößen gegen die Verordnung des Naturschutzgebiets „Auenlandschaft Hohenrode“ / NABU erstattet Strafanzeige


Wilde Angelstelle in Hohenrode. - Foto: Kathy Büscher
Wilde Angelstelle in Hohenrode. - Foto: Kathy Büscher

In den letzten vier Wochen kam es gleich zwei Mal zu besonders schweren Verstößen gegen die Naturschutzgebietsverordnung „Auenlandschaft Hohenrode“: Über mehrere Tage hinweg wurde an illegal angelegten Angelstellen geangelt und dabei nicht nur Vegetation im Uferbereich zerstört, sondern auch eine Störung der Vögel beim Brutgeschäft verursacht. Darüber hinaus handelt es sich um ein Pachtgewässer des NABU Niedersachsen, sodass jeder, der dort ohne gültigen Begehungsschein angelt, sich der Fischwilderei strafbar macht. Dr. Nick Büscher, der als stellvertretender Landesvorsitzender auch die Interessen des NABU Niedersachsen vor Ort vertritt, bekräftigt: „Wir bringen jeden Verstoß gegen die Schutzgebietsverordnung sowie jede Fischwilderei zur Anzeige.“


In jüngster Vergangenheit ist es mehrmals vorgekommen, dass illegal am Gewässer geangelt worden ist. Dabei kam es zu einer Vielzahl an Verstößen gegen die gültigen Regeln im Naturschutzgebiet, in dem die Wege nicht verlassen werden dürfen und es auch nicht erlaubt ist, Vegetation zu zerstören oder das Brutgeschäft der Vögel wie Haubentaucher und Höckerschwan zu stören. Weiterhin weisen die Naturschützer darauf hin, dass nur an speziell ausgewiesenen Plätzen vom 1. August bis zum 31. Dezember geangelt werden darf und nur zum Angeln diese markierten Uferbereiche betreten werden dürfen. „Selbstverständlich darf man auch nur dann dort angeln, wenn man vorher einen Begehungsschein beim NABU Rinteln erworben hat“, wie Büscher ergänzt.


Gut zu erkennen ist die zerstörte Ufervegetation. - Foto: Kathy Büscher
Gut zu erkennen ist die zerstörte Ufervegetation. - Foto: Kathy Büscher

In dem aktuellen Fall ärgern sich die Naturschützer, da es sich um eine ortsansässige Person handelt, die Kenntnis davon haben dürfte, dass es sich um ein Naturschutzgebiet und darüber hinaus um ein verpachtetes Gewässer handelt. Der NABU hat die Polizei hinzugezogen und Strafanzeige erstattet, nachdem man Kenntnis von mehreren illegalen Angelstellen erlangt hatte. „Regelmäßig sind Mitglieder unseres Vereins an den Teichen unterwegs, um darauf zu achten, dass die Schutzgebietsverordnung eingehalten wird“, erläutert Büscher. Dennoch hofft der NABU, dass nicht nur der soziale Druck innerhalb der Dorfgemeinschaft Hohenrode, sondern auch Einsicht dazu führt, dass das Schwarzangeln im Naturschutzgebiet der Vergangenheit angehört.